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Fürsorge statt Formulare!

Namensgeber des Elisabeth Vinzenz Verbundes sind die beiden großen Patrone der Caritas und damit der christlichen Nächstenliebe: Elisabeth von Thüringen und Vinzenz von Paul. Was würden sie wohl sagen, wenn sie mit Expertenwissen heute auf das deutsche Gesundheitssystem und dessen zunehmende Bürokratisierung blicken würden?

Denn anders als viele kommunale Krankenhausträger/Krankenhäuser können freigemeinnützige Träger/Einrichtungen bürokratieinduzierte wirtschaftliche Defizite nicht durch nahezu unbegrenzte Verlustübernahmen eines Landes oder einer Kommune abfedern, sondern müssen sie selbst ausgleichen. Konfessionelle Krankenhäuser müssen wirtschaften.

Ein Gedankenexperiment. Mit tieferem Blick in das System.

Wenn Bürokratieabbau angekündigt wird – und Bürokratie wächst

EVV: Die Politik kündigt seit Jahren Bürokratieabbau im Gesundheitswesen an. Kommt davon in den Krankenhäusern etwas an?

Vinzenz von Paul: Wenn man die Realität vor Ort in unseren Einrichtungen betrachtet, lautet die ehrliche Antwort: nein.

Wir erleben kein Abschmelzen von Bürokratie, sondern ihre permanente Vermehrung. Jede Reform bringt neue Meldewege, neue Register, neue Strukturvorgaben, neue Berichtspflichten. Alte Pflichten bleiben fast immer bestehen. So wächst Schicht auf Schicht ein System, das sich selbst immer weiter absichert.

Das Problem ist deshalb nicht nur die Menge der Bürokratie. Das Problem ist ihre Architektur. Ein System, das jedes Jahr neue Nachweispflichten schafft, aber kaum je alte streicht, betreibt keinen Bürokratieabbau. Es produziert Bürokratie.

Elisabeth von Thüringen: Und die Folgen tragen die Menschen, die eigentlich helfen wollen.

Ärzte und Pflegekräfte verbringen heute täglich drei bis vier Stunden mit administrativen Tätigkeiten und Dokumentation. Das ist kostbare Zeit, die bei der Patientenversorgung unmittelbar fehlt. In einer Lage massiven Fachkräftemangels ist das nicht nur ineffizient – es ist verantwortungslos organisiert.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert: Eine Stunde weniger Bürokratie pro Vollkraft und Tag würde bundesweit 123.000 Vollkräfte freisetzen – darunter 22.100 im ärztlichen und 48.900 im pflegerischen Bereich. Daran sieht man: Bürokratie ist längst kein Verwaltungsproblem mehr. Sie ist ein Versorgungsproblem.

Für unseren Verbund hochgerechnet bedeutet das: Mindestens 2.400 Vollkräfte-Äquivalente sind dauerhaft mit Dokumentation statt mit Patientenversorgung beschäftigt.

 

Misstrauen ist kein Gefühl – es ist Systemdesign

EVV: Viele Krankenhäuser sprechen von einer Misstrauenskultur. Ist das überzogen?

Vinzenz von Paul: Nein. Das ist keine Stimmung, sondern Struktur.

Das Misstrauen wird systemisch erzeugt – durch fragmentierte Zuständigkeiten, kleinteilige Normen und Sanktionslogiken. Qualitätssicherungsverfahren und Strukturprüfungen dienen längst nicht mehr nur der Qualitätsverbesserung. Sie werden faktisch auch für Strukturbereinigung, Kostendämpfung und kalte Marktbereinigung eingesetzt.

Das muss man klar aussprechen: Wo Qualitätsinstrumente nicht mehr primär Qualität sichern, sondern Versorgung steuern, Häuser unter Druck setzen und Marktaustritte vorbereiten, dort ist das Instrument zweckentfremdet.

Elisabeth von Thüringen: Und diese Logik trifft Menschen, die aus Überzeugung in diesen Beruf gegangen sind.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden sich bewusst für uns als katholischen Träger, weil sie unseren caritativen Auftrag teilen: Menschen in Verletzlichkeit zu begleiten.

Umso härter ist die Erfahrung, wenn sie im Alltag immer mehr Zeit für Tätigkeiten aufbringen müssen, die weder Patientensicherheit noch Qualität spürbar verbessern, sondern vor allem Misstrauen, Absicherungslogik und Steuerungsinteressen bedienen.


Schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist

EVV: Wo zeigt sich diese Misstrauensarchitektur besonders deutlich?

Vinzenz von Paul: In der Prüflogik.

Das derzeitige System arbeitet häufig nach dem Muster: Schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist. Häuser mit jahrelang beanstandungsfreier Prüfhistorie werden weitgehend genauso behandelt wie auffällige Einrichtungen. Das ist kein risikobasiertes Prüfsystem, sondern ein generalisierter Fehlverdacht.

Hinzu kommt: Für identische Sachverhalte existieren mindestens sieben separate Nachweispflichten mit jeweils eigener Logik. Etwa über PpUGV, PPP-RL, QFR-RL, Qualitätsbericht, §21-Datensatz, OPS-Komplexcodes und PPBV – ergänzt um die neue ärztliche Personalbemessung und weitere Berufsgruppen.

Wenn ein System denselben Sachverhalt in sieben Formaten verlangt, misst es nicht besser. Es misstraut nur öfter.

 

Der Medizinische Dienst: notwendig – aber falsch eingebettet

EVV: Lassen Sie uns konkret über den Medizinischen Dienst sprechen. Wo liegt aus Ihrer Sicht das Problem?

Vinzenz von Paul: Das Problem ist nicht, dass es Prüfungen gibt. Das Problem ist, wie sie organisiert sind.

Der Medizinische Dienst arbeitet in einer Architektur, in der sich Strukturprüfungen, Abrechnungsprüfungen, Qualitätsprüfungen des G-BA/IQTIG, OPS-Strukturvorgaben und Leistungsgruppenprüfungen überlagern. Für identische Prüfgegenstände werden unterschiedliche Unterlagen verlangt, unterschiedliche Prüflogiken angewandt und separate Beanstandungsverfahren geführt.

Ein Krankenhaus berichtet, dass für denselben Sachverhalt jährlich drei verschiedene Dokumentenpakete zusammengestellt werden müssen. Das ist keine kluge Kontrolle. Das ist eine Vervielfachung von Reibung.

Zugleich erleben wir, dass Verfahren nicht selten an Formfehlern, unvollständiger Dokumentation oder systemischen Verzögerungen scheitern – nicht an schlechter Versorgung. Dazu kommen teils schwankende Prüfergebnisse, die sich erst im Widerspruchs- oder Erörterungsverfahren verändern. Auch das stärkt das Vertrauen in die Prüfarchitektur nicht.

Elisabeth von Thüringen: Mit anderen Worten: Nicht die Kontrolle ist falsch. Ihre Organisation ist falsch.

 

Kontrolle? Ja – aber anders

EVV: Wie müsste Kontrolle organisiert sein, wenn sie sinnvoll sein soll?

Vinzenz von Paul: Nicht weniger ernsthaft – aber strukturell völlig anders.

Erstens müssen die fragmentierten Prüfregime zusammengeführt werden. Statt paralleler Strukturprüfungen durch den MD, Qualitätsprüfungen durch G-BA und IQTIG sowie OPS- und Leistungsgruppenprüfungen braucht es ein einheitliches Prüfregime. Dazu gehören eine gemeinsame Datenbank, ein einheitlicher Prüfrhythmus von drei Jahren und eine kritische Evaluation aller Strukturmerkmale auf ihre tatsächliche Qualitätsrelevanz.

Zweitens muss das System risiko- und vertrauensbasiert arbeiten. Krankenhäuser mit mehrjährig beanstandungsfreier Historie und stabilen Qualitätskennzahlen sollten nicht jedes Jahr denselben Prüfzyklus durchlaufen müssen. Sinnvoll wären verlängerte Prüfzyklen von vier bis fünf Jahren, reduzierte Stichproben und vereinfachte Standarddokumentensätze nach bayerischem Vorbild.

Drittens muss Qualität endlich stärker an Ergebnissen gemessen werden: an Komplikationsraten, Mortalität, Wiedereinweisungen und patientenberichteten Outcomes – nicht an minutiöser Prozessdokumentation.

Das bayerische Modellprojekt hat gezeigt: Wer sich auf wenige aussagekräftige Indikatoren konzentriert und zugleich Prozessnachweise reduziert, entlastet die Versorgung tatsächlich.

 

Praxisbeispiele: Wenn Bürokratie Ressourcen frisst

EVV: Können Sie die Belastung an konkreten Beispielen festmachen?

Vinzenz von Paul: Ja – und gerade an den Beispielen wird die Absurdität des Systems sichtbar.

Mit dem am 5. März 2026 verabschiedeten Anpassungsgesetz müssen Pflegekräfte detailliert dokumentieren, welche Tätigkeiten unmittelbarer Patientenversorgung zuzurechnen sind und welche nicht. Erste Schätzungen aus den Häusern gehen von bis zu 60 Minuten zusätzlicher Dokumentation pro Pflegekraft und Schicht aus. Bei 3.000 Pflegekräften im Verbund entspricht das 3.000 Stunden täglich oder rund 375 zusätzlichen Vollkraftstellen – allein für diese eine neue Pflicht.

Seit 2024 müssen Krankenhäuser zusätzlich zum Qualitätsbericht neue Meldungen zur ärztlichen Personalausstattung nach §21 Abs. 2 Ziffer 1f KHEntgG abgeben – inklusive kaum praktikabler Zuordnung zu Leistungsgruppen. In einem unserer Maximalversorger bindet allein diese Meldung vier Vollkräfte für drei Monate im Jahr.

2023 wurden bundesweit etwa vier Millionen QS-Datensätze nach DeQS-RL erhoben. Für unseren Verbund mit rund 160.000 Fällen entspricht das hochgerechnet 10.000 bis 15.000 Datensätzen mit jeweils 20 bis 80 Einzelfeldern. Der Zeitaufwand liegt bei rund 5.000 Stunden pro Jahr – ohne Software-Updates, Schulungen und Stellungnahmen bei rechnerischen Auffälligkeiten.

Und bei identischen Prüfgegenständen – etwa OPS-Strukturvoraussetzungen – finden Strukturprüfungen und Abrechnungsprüfungen unkoordiniert nebeneinander statt. Unterschiedliche Unterlagen, unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Beanstandungslinien.

Elisabeth von Thüringen: Und währenddessen fehlen Menschen am Patientenbett.

 

Wenn sich Regulierung selbst widerspricht

EVV: Gibt es Beispiele, in denen die Regulierung sich sogar selbst widerspricht?

Vinzenz von Paul: Ja. Ein besonders klares Beispiel sind die Qualitätsvorgaben zur Versorgung von Bauchaortenaneurysmen.

Die G-BA-Richtlinie fordert, dass auf der Intensivstation 30 Prozent der Pflegekräfte eine Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie besitzen. Diese Quote wurde bereits von ursprünglich 50 auf 30 Prozent abgesenkt, weil die Versorgungssicherheit sonst gefährdet gewesen wäre.

Gleichzeitig enthalten andere Regelwerke zur gleichen Versorgung keine äquivalenten Qualifikationsanforderungen: weder die Leistungsgruppe Aortenaneurysma, noch die Leistungsgruppe komplexe Intensivmedizin; dort gelten lediglich Pflegepersonaluntergrenzen. Der Struktur-OPS „aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung“ enthält wiederum nur ärztliche Zusatzanforderungen.

Drei Regelwerke, dieselbe Versorgung, unterschiedliche Logiken. Das ist kein Qualitätsmanagement. Das ist eine Normarchitektur ohne Abstimmung.

Drei Regelwerke, dieselbe Versorgung, drei verschiedene Logiken: Das ist kein Qualitätsmanagement. Das ist regulatorische Selbstkollision.

 

Mehrfachdokumentation: digitalisierte Redundanz

EVV: Wo entsteht Mehrfachdokumentation besonders massiv?

Vinzenz von Paul: Überall dort, wo identische Daten in unterschiedlichen Regimen erneut aufbereitet werden müssen.

Personaldaten müssen heute in sieben bis neun Formaten gemeldet werden – etwa für PpUGV, PPP-Richtlinie, Qualitätsbericht, §21-Datensatz, OPS-Komplexcodes, PPBV, ärztliche Personalbemessung und weitere Vorgaben. Jede Pflicht hat eigene Bezugsgrößen, Detailtiefen und Meldeintervalle.

Dieselben Strukturmerkmale und Leistungszahlen gehen parallel an Qualitätsbericht, Bundes-Klinik-Atlas, geplante Berichtsportale, MD-Strukturprüfungen, OPS-basierte Leistungsgruppenzuordnung und landesspezifische Verzeichnisse.

Und identische Fallinformationen werden zugleich für DRG-Abrechnung, QS-Dokumentation, MD-Begründungsschreiben, Arztbrief, Entlassmanagement und Pflegeüberleitungsbogen aufbereitet.

Das ist nicht Digitalisierung. Das ist digitale Wiederholung manueller Redundanz.

Viele Krankenhäuser digitalisieren nicht weniger Bürokratie – sie digitalisieren dieselbe Bürokratie nur mehrfach.

 

Was stattdessen passieren muss

EVV: Wie lässt sich das pragmatisch auflösen?

Vinzenz von Paul: Mit einem klaren Gegenmodell.

Neue Nachweispflichten dürfen nur eingeführt werden, wenn nachgewiesen ist, dass mindestens 80 Prozent der Datenfelder aus vorhandenen Routinedaten generierbar sind – etwa aus §301, §21 oder KIS-Stammdaten. Alles andere produziert neue Handarbeit.

Redundante Register und Meldesysteme müssen zusammengeführt oder gestrichen werden. Der Bundes-Klinik-Atlas als separates Meldesystem gehört auf den Prüfstand. Ebenso müssen MD- und G-BA-Prüfungen in einem gemeinsamen Regime gebündelt werden. Redundante Instrumente wie PpUGV, Pflegepersonalquotient und parallele §21-Nachweise gehören konsolidiert.

Allein die Zusammenführung der Personalnachweise kann nach Schätzung der DKG 10.000 bis 15.000 Stunden pro Krankenhaus und Jahr freisetzen.

 

Krankenhausreform und Anpassungsgesetz: Mehr Last trotz gegenteiliger Rhetorik

EVV: Welche zusätzliche Last erwarten Sie durch Krankenhausreform und Anpassungsgesetz?

Vinzenz von Paul: Erheblich mehr.

Neue Pflegebudget-Nachweise, erweiterte Leistungsgruppen-Dokumentation, zusätzliche Strukturmerkmale, fortgesetzte DeQS-Verfahren – keines der bestehenden 17 DeQS-Verfahren wurde gestrichen, stattdessen werden weitere sektorenübergreifende Verfahren angekündigt.

Unsere konservative Hochrechnung ergibt: 300 bis 400 zusätzliche Vollkraft-Äquivalente allein für reformbedingte Dokumentation im Verbund.

Und genau daran scheitern Bürokratieabbau-Programme immer wieder: Sie versprechen Entlastung, verändern aber die Struktur nicht. Dann entstehen kosmetische Vereinfachungen auf der einen Seite und massive neue Lasten auf der anderen.

 

Woran echter Bürokratieabbau zu erkennen wäre

EVV: Woran würde man in einem Jahr erkennen, dass Bürokratieabbau tatsächlich begonnen hat?

Vinzenz von Paul: Nicht an neuen Portalen, Beauftragten oder Entlastungsgesetzen. Sondern an Nettoeffekten.

Echter Fortschritt wäre: mindestens 10 Prozent weniger externe Berichtspflichten, mindestens 30 Minuten weniger Dokumentationszeit pro Tag im ärztlichen und pflegerischen Dienst, ein stabiler oder sinkender Verwaltungskostenanteil und vor allem die konkrete Streichung von Normen – nicht bloß ihre digitale Verpackung.

Mindestens fünf Dinge müssten in einem Jahr wirklich weg sein: etwa der Bundes-Klinik-Atlas als separates System, PpUGV, Pflegepersonalquotient, bestimmte §21-Nachweise, DeQS-Verfahren ohne Nutzennachweis oder andere redundante Normen.

Elisabeth von Thüringen: Und man müsste es den Menschen ansehen, die dort arbeiten.

 

Die Frage ist nicht technisch. Sie ist moralisch.

EVV: Was ist am Ende der Maßstab?

Elisabeth von Thüringen: Ich habe einmal gesagt: „Wir müssen die Menschen froh machen.“

Das geschieht nicht durch Meldewege, Register, Prüfschleifen und Formularsysteme. Es geschieht durch Begegnung, Gespräch, sorgfältige Pflege, gute Medizin und verlässliche Zuwendung.

Wenn Bürokratie genau diese Zeit nimmt, wird der Kern dessen beschädigt, was ein Krankenhaus sein soll.

 

Vinzenz von Paul: Und politisch gilt: Ein vollkommen fehlgeleitetes Gesetz muss man auch wieder zurücknehmen können.

Im Moment sehen wir eher das Gegenteil: ein Geflecht aus Mindestvoraussetzungen, Auswahlkriterien und Strukturvorgaben, das besonders kleine und mittlere Krankenhäuser unter Druck setzt. Es werden Anforderungen geschaffen, die vielerorts kaum erfüllbar sind – und aus unserer Sicht oft auch gar nicht notwendig.

Wenn Regulierung dazu führt, dass funktionierende Krankenhäuser verschwinden, hat das System sein Ziel verfehlt.

Zwei Dinge wären stattdessen vernünftig: Erstens komplexe Leistungen sinnvoll bündeln – auch über Mindestmengen dort, wo Erfahrung Qualität schafft. Zweitens ambulante Behandlung konsequent Richtung Krankenhaus öffnen – aber mit einer Finanzierung, die diese Versorgung wirklich trägt.

Solange wir stattdessen immer neue Regeln übereinanderlegen, werden wir weder Bürokratie abbauen noch Versorgung sichern.

 

Elisabeth von Thüringen: Am Ende bleibt eine einfache Frage:
Dient dieses System den Kranken – oder dient es sich selbst?

 

Quellen

Die im oben skizzierten Gedankenexperiment genannten Zahlen, Beispiele und Bewertungen stützen sich insbesondere auf folgende Grundlagen:

 

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